Rundschreiben
An alle aktiven Schützinnen und Schützen
der Schützengesellschaft 1863 Groß-Bieberau!Laut
Beschluss des Gesamtvorstandes vom 7.Februar 2002 und Bestätigung
durch die Jahreshauptversammlung am 22. Februar 2002 werden zur Aufrechterhaltung
des Vereinsbetriebes ab sofort Pflichtarbeitsstunden eingeführt.
Deren Anzahl sowie der als Ausgleich zu zahlende Stundensatz wird
jährlich vom Vorstand neu festgelegt.
Ab 2003 wurden 30 Stunden festgelegt.
Die Ableistung der Pflichtarbeitsstunden fällt
nach zehnmaliger Nutzung der Stände an! Hierzu zählen auch
Heimkämpfe!
Die Höhe der Ausgleichszahlung für nichtgeleistete Stunden
unter diesem Satz wurde auf EURO 5.- je Stunde gesetzt.
Die sich daraus ergebende Summe wird am Ende des Jahres bzw. zu Beginn
des nächsten Jahres eingefordert.
Zur Realisierung werden vom Vorstand frühzeitig Arbeitseinsatztermine
bekanntgegeben. Andere Möglichkeiten um Stunden abzuleisten ergeben
sich durch den Wirtschaftsdienst, Dienst bei Veranstaltungen, turnusmäßige
Pflegearbeiten am Schützenhaus (Anlage) oder nach Rücksprache
mit dem Vorstand.
Über die Anzahl der geleisteten Stunden wird Buch geführt.
Ansprechpartner ist vornehmlich Richard Lippert oder ein anderes Mitglied
des geschäftsführenden Vorstandes.